“Aktive
Staatsdiener, Geistliche, öffentlich angestellte Lehrer, Notare, besoldete
Bedienstete der Gemeinde oder Kirche können die Stelle eines Bürgermeisters
[…] nicht bekleiden.” (Gemeindeordnung v.
1869)
Bis zur Mitte des 20. Jhs. haben nahezu alle
Kipfenberger Bürgermeister ihr Brot als Handwerker verdient – kein Wunder,
angesichts des schmalen Gehalts. Sie waren: Bierbräuer, Schuhmachermeister,
Maurermeister, Posthalter, Pfarrer, Seifensiedermeister, Kaminkehrermeister,
Apotheker, Uhrmachermeister, Bäckermeister, Drechslermeister, Sattelmeister, Wagenmeister,…